Teilrevision des Steuergesetzes: Teilerfolg

Das Schlechte zuerst: Der Antrag der SP-Fraktion, einen Steuerabzug von 12‘000CHF beim Steuerabzug für Aus-und Weiterbildungskosten festzulegen, wurde verworfen. Dies obwohl die Kantone BL, AG, SO, BE, ZH, LU, SZ, VD und VS alle eine 12‘000er Grenze haben. Die Mehrheit der Wirtschafts- und Abgabekommission setzte sich mit dem Abzug von 18‘000CHF durch. Die Aus-und Weiterbildung muss unterstützt werden. Die Sinnhaftigkeit eines derart hohen Steuerabzugs erschliesst sich mir allerdings nicht. MAS oder CAS beispielsweise kosten jährlich nicht mehr als 8‘000-10‘000CHF. Tatsächlich gibt es Ausbildungen, die teurer sind, sie werden allerdings teilweise von den Arbeitgebern übernommen. Je nach Einkommensklasse ist der Betrag nicht so schwerwiegend, dass dabei Mindereinnahmen von 2 Millionen für den Kanton jährlich rechtfertigen liessen. Weiter meint die SP, dass steuerliche Abgeltungen nicht reichen um die Bildung zu fördern. Erwähnt seien wichtige Vorstösse wie beispielswiese der Anzug Goepfert, oder der Anzug Pfister für eine betriebliche Weiterbildung von gering Qualifizierten.

Im Grossratsbeschluss II hat sich die SP mit ihrem Antrag durchgesetzt. Der Pendlerabzug ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits erfordert die Arbeitswelt hohe Flexibilität – auch bezüglich des Arbeitsortes. Andererseits müssen Anreize, die zum Pendeln verleiten, verhindert werden. Denn die Zersiedelung schadet nicht nur der Umwelt, sondern verursacht auch raumplanerische Probleme (Wohnungsmieten, Lebensräume, etc.). FABI wurde mit 62% schweizweit angenommen, nebst einem Infrastrukturausbau soll auch die Zersiedelung Einhalt geboten werden. Diesem Entscheid haben die Kantone in ihrer Umsetzung Folge zu leisten! Ich bin erfreut, dass ich den SP-Antrag im Grossen Rat vertreten durfte und er sich durchsetzte. Er forderte einen möglichen Abzug von 3‘000CHF anstatt wie von der WAK vorgeschlagen von 3‘800CHF – der Antrag der Bürgerlichen von 6‘000CHF wurde deutlich versenkt. Die Mehrheit des Grossen Rates sah es nicht ein, dass die Kosten eines GA-Abos der 1. Klasse von den Steuern abgezogen werden sollte. Auch der Antrag auf keinen Abzug (als Alternative zum Pauschalabzug der Berufskosten von 4‘000CHF) war chancenlos. Er hatte jedoch eine wichtige Diskussion initiiert, nämlich ob Steuerabzüge generell überhaupt sinnvoll sind – oder ob nicht vielmehr mit anderen finanzpolitischen Mitteln arbeiten sollten. Das Steuergesetz darf nicht dazu führen, dass zu grosszügige Abzüge getätigt werden können. Steuerabzüge sind schlussendlich eine Reduktion der Steuern. Da wir sowohl die juristischen wie auch natürliche Personen eine Steuererleichterung getätigt habt (und dies teilweise noch immer im Gange) ist, sind Mindereinnahmen nicht nur für nachhaltige Finanzen gefährlich sondern verstärken zusätzlich die Steuersenkung für natürliche Personen. Die Begründung, weshalb wir den Antrag auf 3000CHF und uns nicht mit dem WAK-Antrag begnügten, war folgender:  3800CHF würden die gesamten GA Kosten zweiter Klasse decken. Aber jene Personen  benutzen sicherlich auch im Privaten.  Die PendlerInnen würden gegenüber den hier Arbeitenden benachteiligt werden.  By the way: Ein für das Pendeln notwendiges Streckenabonnement liegt im Bereich des Nettoabzugs.