Die Topverdiener-Initiative

Die Aufregung nach der Ankündigung der Topverdiener-Initiative war gross. Bereits einige Stunden danach erhielt ich etliche Mails. Teilweise wurde die Initiative, resp. deren Konsequenzen wahrscheinlich etwas missinterpretiert. Ich versuche sie hier nun genauer zu erläutern.

Im Kanton Basel-Stadt hat eine Steuersenkung – sowohl für Unternehmen, wie auch Einkommen stattgefunden. Der Steuersatz für steuerbares Einkommen (bis 200‘000CHF, für Verheiratete bis 400‘000CHF) wurde von 23.5% auf aktuell 22.25% gesenkt. Der Freibetrag auf 18‘000CHF erhöht.

Seit dieser Steuerreform bezahlen alle weniger Einkommenssteuer. Dies einerseits weil ein grösserer Abzug vom Einkommen (beispielsweise im Vergleich zum Kanton BL) getan werden kann, aber auch, weil der Prozentsatz für ALLE gesunken ist (und noch bis 21.5% gesenkt wird in den kommenden Jahren). Für die steuerbaren Einkommen, die oberhalb von 200‘000CHF, resp. 400‘000 für Verheiratete liegen besteht aktuell ein Steuersatz von 26%. (Beispiel: Herr Rébétez, alleinstehend hat ein steuerbares Einkommen von 210‘000CHF, dann werden aktuell 200‘000CHF mit 22.25% besteuert und 10‘000 mit 26%).

Unsere Topverdiener-Initiative tangiert alle steuerbaren Einkommen bis 200‘000CHF nicht, es bleibt wie bisher. Ab 200‘000CHF (resp. 400‘000CHF für Verheiratete) soll aber neu mit 28% anstatt 26% besteuert werden. Es soll zudem eine neue Progressionsstufe eingeführt werden. Ab 300‘000CHF (für Verheiratete 600‘000CHF) soll der Steuersatz 29% betragen.

Mit dieser Steuererhöhung für Topverdiener (es betrifft wirklich nur Topverdiener, der Mittelstand ist davon nicht betroffen, siehe Zahlenbeispiel unten) sollen Mehreinnahmen von 10-15 Millionen generiert werden. Dieser Betrag ist deutlich kleiner als die Steuerentlastungen, welche zu Gunsten alle Steuerpflichtigen getätigt wurden.

 

  • Die Topverdiener-Initiative erhöht die Progression!
  • Mit der Topverdiener-Initiative passen wir die Steuersätze den anderen Kantonen an! (siehe Rechenbeispiel)
  • Die Topverdiener-Initiative betrifft nur 0.99% der Steuerpflichtigen und nicht den Mittelstand! (siehe Rechenbeispiel)
  • Die Topverdiener-Initiative wirkt dem Spardruck durch das USR II Millionen-Loch entgegen! (50-70 Millionen Mindereinnahmen durch die Dividendensteuer jährlich)
  • Die Topverdiener-Initiative sorgt für einen Ausgleich auf der Einnahme und Ausgabeseite! (sogenannte wirkliche Opfersymmetrie des Entlastungspakets)
  • Die Topverdiener-Initiative ermöglicht es gewisse Sparmassnahmen auf dem Buckel der Jungen und Zukunft nicht vollziehen zu müssen!
  • Die Topverdiener-Initiative ist genau richtig, weil sie jene betrifft, die finanziell sehr leistungsstark sind!

 

 

Mehr zur Initiative finden Sie hier.

 

 

Rechenbeispiele

Interkantonale Anpassung

Die Familie Meier lebt im klassischen Familienmodell. Der Mann verdient jährlich 1 Million Franken – was etwa 77‘000 Franken pro Monat bedeutet – seine Frau verdient 100‘000CHF jährlich, ihr Monatslohn liegt bei knappen 8‘000 Franken pro Monat. Das Ehepaar hat 2 Kinder.

Im Kanton Basel-Stadt bezahlt das Ehepaar aktuell 347‘281 Franken Steuern. Dies ist die gesamte Steuerbelastung, also Bund, Kanton und Gemeinde. Im Kanton Baselland im Hauptstädtchen, also der Gemeinde Liestal, würde die Familie Meier 47‘000 Franken mehr Steuern bezahlen, nämlich 394‘248. Mit der Topverdiener-Steuer soll diese Differenz verkleinert werden. Familie Meier würde in Basel neu 14‘810 Franken mehr (kantonale) Steuern bezahlen. Die Differenz der Steuerbelastung würde damit vermindert werden. Als anderes Beispiel kann die für hohe Einkommen „lukrative“ Gemeinde Binningen herangezogen werden. Dort bezahlen die Topverdiener aktuell etwa gleichviel wie mit der Umsetzung unserer Initiative.

Den Blick nach Zürich (Gemeinde Zürich) gerichtet: Die gesamte Steuerbelastung des Ehepaars Meier ist mit 361‘017 (unter den gleichen Voraussetzungen) auch etwa gleich hoch wie mit Topverdiener-Steuer aus dem Kanton Basel-Stadt.

 

Eine Betroffenheit von 0.99% der Steuerpflichtigen

Herr Müller arbeitet 100%, er ist Topverdiener und hat einen Bruttolohn von 500‘000 Franken pro Jahr. Seine Frau ist nicht berufstätig, sondern schaut zu ihren 2 gemeinsamen Kindern. Die Steuerbelastung der Topverdiener-Familie beträgt 132‘879 Franken. Dies entspricht nicht einmal 18% des effektiven Steuersatzes. Mit unserer Initiative würde diese Familie, die nur 100‘000CHF mit 28% besteuern müsste, 70 Franken mehr Steuern bezahlen. Eine gute mittelständische Familie, nehmen wir ein steuerbares Einkommen von 140‘000CHF (was einem Nettolohn von beinahe 11‘000CHF monatlich entspricht), ist von unserer Initiative nicht betroffen, weil das steuerliche Einkommen weit unter den 400‘000CHF (für Verheiratete) liegt.

 

(Quelle Rechenbeispiele: Steuerrechner Bund, Angaben ohne Gewähr)