Das Reinigungspersonal soll wiedereingegliedert werden

Das Reinigungspersonal der Departemente trägt zum Funktionieren jedes Departementes bei und ist für die Hygiene und eine gute Arbeitsatmosphäre unabdingbar. In den letzten Jahren wurde das Reinigungspersonal aus einigen Departementen ausgelagert. Der Auftrag ging an private Reinigungsunternehmen unterschiedlicher Qualität. Im Gegensatz zu anderen Arbeitskräften, die im Auftrag des Kantons arbeiten, ist das ausgelagerte Reinigungspersonal stark benachteiligt. Sofern die Reinigungsunternehmen überhaupt einem GAV unterstellt sind, beträgt der aktuelle minimale Lohn gerade einmal 18.05CHF. Damit beteiligt sich der Kanton Basel-Stadt an der Ausbeutung dieses Personals und nimmt sich die Möglichkeit, hohe Qualitätsanforderungen zu stellen. Der Anzug forderte die Wiedereingliederung des Reinigungspersonals.

zum Anzug (PDF)