Votum betreffend Doppelbesteurungsabkommen mit GrenzgängerInnen

Bild: Patrik Tschudin

Die Motion 14.5143 von Karl Schweizer (SVP) verlangte eine Anpassung der Besteuerung von Grenzgängerinnen. Die Motion wurde knapp, mit drei Stimmen Differenz abgelehnt.  Mein Votum, weshalb ich mich gegen diese Motion positioniert habe:

Die Schweiz hat bereits sehr viele  Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Jene Regelung die Karl Schweizer verändern, anpassen oder kündigen will, beruht auf einer Grenzgängervereinbarung noch bevor ich geboren war. Von 1983. Acht Grenzkantone sind daran beteiligt, darunter BL, BS und SO aus der Nordwestschweiz, wie auch das Waadtland, Neuenburg, Jura und das Wallis.

Ich verstehe das Anliegen von Karl Schweizer, unter anderem stimme ich ihm zu, dass Basel eine Zentrumslast trägt. Und dass durch die Besteuerung am Wohnort und nicht am Arbeitsort, viele Steuergelder an umliegende Kantone entgehen. Weder Baselbieter, noch Solothurner bezahlen Steuern in Basel. Auch ist die Finanzierung von Kantonsübergreifenden Projekten oft ein schwieriges Unterfangen.

Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen konnte eine Regelung auf Basis eines völkerrechtlichen Vertrags gefunden werden, der dem in Bezug auf Frankreich Abhilfe schafft. So bezahlen GrenzgängerInnen aus Frankreich 70.7 Mio. Franken Fiskalausgleich an den Kanton.

Diese Regel entspricht jene der 8 anderen vorhin erwähnten Grenzkantone. Genf hat eine andere Regelung mit der Quellensteuer. Dieser Spezialfall ist historisch gewachsen.

Am 26.9.2013 reichte Nationalrat Poggia Mauro ein Postulat ein, indem der Bundesrat beauftragt wird einen Bericht zu erstellen, der genau das Anliegen von Karl Schweizer aufnimmt. Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme unter anderem, dass die Kantone Neuenburg und Jura die Universität Genf beauftragt hätten sämtliche Aspekte einer Änderung der Grenzbesteuerung zu untersuchen.Wie auch der Bundesrat empfehle ich diese Untersuchung abzuwarten.

Zudem möchte ich ausdrücklich erwähnen, dass das Doppelbesteuerungsabkommen ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen der Eidgenossenschaft und Frankreich ist. Einseitig kann es nicht verändert werden, nur gekündigt, und dies kann auch nur der Bundesrat. Eine Kündigung wäre für uns verheerend. Wir sind auf die Grenzgängerinnen und Grenzgänger angewiesen.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion die Motion der SVP abzulehnen. Danke.

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